Ausschreibung, Vergabe & Objektüberwachung

Unser Unternehmen arbeitet überwiegend für Öffentliche Auftraggeber, für die die VOB bekanntermaßen bindend ist. Daher sind uns die Anforderungen, die an eine Leistungsbeschreibung gemäß § 7 VOB/A hinsichtlich Eindeutigkeit und vollständiger Beschreibung gestellt werden, bestens vertraut. Die Vergabe begleiten erfahrene Volljuristen, die die vergaberechtlichen Vorschriften kennen und anwenden. 

Im Rahmen der Objektüberwachung werden die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert und daraufhin untersucht, ob sie nach den Leistungsbeschreibungen, den Ausführungsplänen, der Baugenehmigung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt werden. Rechnungen werden sorgfältig und vollumfänglich geprüft, bevor sie zur Auszahlung freigegeben werden.

Nach der Abnahme der fertiggestellten Leistungen wird die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel überwacht. Unser geschultes Personal ist in der Lage, den Anforderungen, die an die Objektüberwachung gestellt werden und in den vergangenen Jahren stetig gewachsen sind, aufgrund seiner Erfahrung und seiner Präsenz vor Ort gerecht zu werden.

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